Ab Mittwoch, den 01. Dezember 2021 greift gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung die Warnstufe 2 und damit die 2Gplus-Regel in Braunschweig.
Somit ist ein Besuch des Braunschweigischen Landesmuseums (St. Ulrici-Brüdern, Hinter Aegidien ab 09.12.), des Herzog Anton Ulrich-Museums (inkl. Bibliothek) und des Staatlichen Naturhistorischen Museums nur noch für Gäste möglich, die nachweislich gegen das Corona-Virus geimpft sind oder als genesen gelten und darüber hinaus ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Zur Kontrolle ist außerdem ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Akzeptiert werden nur Testnachweise von zertifizierten Schnelltestzentren. Ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) hat eine Gültigkeit von 24 Stunden, ein PCR-Testnachweis ist 48 Stunden gültig. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für einen Besuch keinen Testnachweis.
Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienemaßnahmen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (Alltags-, Stoff- oder OP-Maske). Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die attestiert keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus („Corona-VO“) müssen personenbezogene Daten erhoben werden. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt vor Ort über die Luca-App oder alternativ über ein Kontaktdatenformular. Die hier aufgenommenen Daten werden vertraulich behandelt und maximal 4 Wochen gesichert aufbewahrt.